in Karlsruhe
 Die Zweitwohnungsteuersatzungen der Städte Hannover und Dortmund sind verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.
Der Erste Senat befand: Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete diskriminiere die Ehe und verstoße damit gegen das Grundgesetz. Da die Meldegesetze die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie zum Hauptwohnsitz erklärten, stelle die Zweitwohnungsteuer daher eine besondere finanzielle Belastung des ehelichen Zusammenlebens dar.